Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB
(aktuelle Version vom 01.01.2019)
§ 1 Geltungsbereich dieser Bedingungen
1. Die LP Limousine Plus GmbH (im Folgenden kurz „Limousine Plus“ genannt) erbringt sämtliche Dienstleistungen (im Folgenden kurz „Leistung/-en“ genannt) ausschließlich auf der Grundlage der hier benannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz „AGB“). Hierzu zählen insbesondere die Vermittlung von Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr, Mietomnibusverkehr, Mietwagenverkehr und Ausflugsfahrten mit Personenkraftwagen sowie für Leistungen aus dem Veranstaltungsmanagementbereich. Diese AGB gelten für sämtliche Angebote und Verträge im Rahmen laufender und künftiger Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden sollten. Spätestens mit Inanspruchnahme der vereinbarten Leistung gelten diese AGB im kaufmännischen Verkehr als angenommen.
2. Ergänzenden, abweichenden, kollidierenden oder hiervon abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Dies wäre nur zulässig, sofern eine Vereinbarung in Textform (schriftlich, per E-Mail oder per Fax) zwischen den Vertragsparteien hinsichtlich der betreffenden Abweichung vorliegt.
3. Individuell getroffene Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen AGB. Entgegenstehende AGB werden dadurch ungültig. Es bedarf hierfür eines entsprechenden Vertrages über die Geltung der entgegenstehenden AGB in Textform. Erklärungen, die durch den Kunden nach dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegenüber Limousine Plus abgegeben werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Textform, da andernfalls die abgegebenen Erklärungen ohne rechtliche Bedeutung sind.
4. Regelungen, die zwischen dem Kunden und Limousine Plus nicht schriftlich formuliert wurden, unterliegen den gesetzlichen Vorschriften.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Eine Bestellung und Annahmeerklärung bedarf zur Rechtswirksamkeit immer der schriftlichen Bestätigung durch Limousine Plus. Angebote verstehen sich vorbehaltlich Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Buchung.
Auftragsrelevante Informationen und Daten müssen Limousine Plus innerhalb einer zumutbaren Frist und in verbindlicher Fassung vorliegen. Limousine Plus ist ferner nicht verpflichtet die zur Verfügung gestellten Daten auf Ihre Richtigkeit zu prüfen. Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden bedürfen ebenfalls der schriftlichen Bestätigung. Limousine Plus bestätigt den erteilten Auftrag in der Regel sofort, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen. Ein Vertrag kommt auch dadurch zustande,
dass Limousine Plus die beauftragten Leistungen erbringt. Die Angebote von Limousine Plus sind entgegen § 145 BGB freibleibend, sofern diese nicht ausdrücklich als verbindlich kennzeichnet sind.
§ 3 Leistungserbringung
1. Limousine Plus haftet nicht für die Unmöglichkeit der Leistung, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streik, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie- oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von besonderen Genehmigungen, behördlichen Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die Limousine Plus nicht zu vertreten hat.
2. Der Eintritt einer Leistungsverzögerung bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich.
§ 4 Preise, Zahlungsmodalitäten und Vermittlungskonditionen
1. Soweit nicht anders vereinbart, gelten grundsätzlich immer die nach Kundenanfrage im Angebot durch Limousine Plus genannten Preise. Das, durch Limousine Plus, beauftragte Unternehmen wird bei Buchungsbestätigung nach Möglichkeit bennant. Spätestens aber mit der Bekanntgabe der Fahrerdaten.
2. Der Kunde ist zur Zahlung der im Angebot, in der Auftragsbestätigung bzw. im Vertrag genannten Vergütung für die Leistung zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer verpflichtet.
Es gelten die auf der jeweiligen Rechnung genannten Zahlungsbedingungen.
3. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.
Allerdings gelten die vor Fahrtantritt vereinbarten Festpreise für die gebuchte Leistung (Start- und Zielort).
Eine Änderung der Fahrtroute, hat keinen Einfluss auf den Fahrtpreis, sofern es sich nicht um eine erhebliche Änderung der Leistung mit einem oder mehreren Zwischenstops handelt.
Sollte es aufgrund erheblicher Änderungen des Auftrages zu Änderungen der Konditionen kommen,
werden diese nicht durch den beauftragten Fahrer, sondern durch das Büro von Limosine Plus nach erneuter kalkulation bekannt gegeben.
Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, exklusive der Nebenkosten, die im Rahmen des Auftrages anfallen. Insbesondere Parkkosten sowie alle vorgestreckten Auslagen, die im Rahmen der Dienstleistung von dem Kunden oder von zu befördernden Personen in Auftrag gegeben werden, sind nicht im Preis enthalten und werden gesondert abgerechnet.
4. Wartezeiten werden je nach Auftragsart individuell betrachtet und beziehen sich bei Transferfahrten auf die Zeit bevor der Gast das Fahrzeug betritt oder das Fahrzeug während des Auftrages verlässt und der Fahrer entsprechend warten muss, um die versprochene Dienstleistung zu erfüllen. Bei einer Abholung am Flughafen ist eine Wartezeit von 30 Minuten im Transferpreis kostenfrei inkludiert. Sollte die tatsächliche Flugankunft früher sein als die geplante Ankunft, ist der Kunde verpflichtet auf den Fahrer zu warten. Die Wartezeit läuft ab der vom Flughafenbetreiber angezeigten Landezeit. Bei jeglichen Abholorten, die nicht als Flughafen bezeichnet werden, beträgt die kostenfreie Wartezeit 15 Minuten, bei verfrühten Ankünften trifft gleiches wie bei Flugankünften zu. Nach Ablauf der inkludierten Wartezeit fallen Parkgebühren an und es werden je weitere angefallene 30 Minuten Wartezeit 50 % einer Stundenpauschale der durch den Kunden in Anspruch genommenen Fahrzeugkategorie berechnet.
5. Erscheint der Kunde zur vereinbarten Abholzeit weder am vereinbarten Treffpunkt, noch ist er innerhalb der inkludierten Wartezeiten weder persönlich noch telefonisch zu erreichen und hat auch Limousine Plus nicht schriftlich oder fernmündlich über seine Verspätung informiert, fallen 100% der Transferkosten an und der Auftrag wird als ausgeführt angesehen.
6. Limousine Plus ist berechtigt, vom Kunden Kosten- und Auslagenvorschüsse zu verlangen und dementsprechend eine Anzahlung in Höhe von bis zu 2/3 der Rechnungssumme bis spätestens eine Woche vor Leistungsausführung vom Kunden zu verlangen. Ferner ist Limousine Plus berechtigt, Teilabrechnungen für bereits erbrachte Leistungen zu erstellen.
7. Sofern in der Rechnung kein konkretes Zahlungsziel angegeben ist, werden alle Zahlungsbeträge spätestens nach vollständiger Erbringung der Leistung zur Zahlung fällig.
8. Verzugszinsen werden Kunden, die Unternehmer sind, in Höhe von 8 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz und Kunden, die Verbraucher sind, in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt Limousine Plus ausdrücklich vorbehalten. Der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) bleibt hiervon unberührt.
9. Bei einer Preiserhöhung der Rohstoffkosten von mehr als 10 %, ist es erforderlich, dass Limousine Plus und der Kunde erneut in Verhandlungen treten, um einen neuen Preis für die Leistung-/en zu bestimmen. Können die Vertragsparteien innerhalb einer Frist von 14 Tagen keine Einigung über eine Preisanpassung erzielen, kann jede Vertragspartei vom Vertrag zurücktreten.
10. Grundsätzlich gestatten wir keine Barzahlung der in Auftrag gegebenen Leistungen am Erfüllungsort
(Zahlung im Fahrzeug nicht möglich).
Es ist lediglich die Zahlung per Kreditkarte oder Überweisung nach Erhalt der Rechnung möglich, die Sie per Post oder E-Mail erhalten.
Bei Zahlungen mit Kreditkarte wird die entstehende Gebühr (5%) dem Rechnungsbetrag zugerechnet.
§ 5 Stornobedingen und Gebühren
1. Bei Kündigung durch den Kunden, können dem Kunden bereits entstandene Kosten in Rechnung gestellt werden. Dies trifft auch dann zu, wenn den Auftraggeber kein Verschulden trifft. Maßgeblich für eine Stornierung ist der Stornierungseingang. Stornierungen können nur zu den üblichen Bürozeiten akzeptiert werden. Wird die verabredete Leistung ohne schriftliche Stornierung nicht in Anspruch genommen, so hat der Kunde den vollen vereinbarten Preis zu zahlen.
2. Stornogebühren
a) bei Fahrzeugen bis max. 8 Gästesitzplätze:
i) 7-6 Tage vor Bereitstellung -> 25% des vereinbarten Rechnungsbetrags
ii) 5-3 Tage vor Bereitstellung -> 50% des vereinbarten Rechnungsbetrags
iii) 48 h vor Bereitstellung -> 75% des vereinbarten Rechnungsbetrags
iv) 24 h vor Bereitstellung -> 100% des vereinbarten Rechnungsbetrags
b) bei Bussen ab 9 Gästesitzplätzen:
i) ab 30 Tage vor Bereitstellung -> 10 % des vereinbarten Rechnungsbetrags
ii) 29 - 11 Tage vor Bereitstellung -> 25 % des vereinbarten Rechnungsbetrags
iii) 10 - 3 Tage vor Bereitstellung -> 50 % des vereinbarten Rechnungsbetrags
iv) ab 48 h vor Bereitstellung -> 100% des vereinbarten Rechnungsbetrags
c) bei Oldtimerbussen:
i) ab 30 Tage vor Bereitstellung -> 50 % des vereinbarten Rechnungsbetrags
ii) ab 7 Tage vor Bereitstellung -> 60 % des vereinbarten Rechnungsbetrags
iii) ab 48 h vor Bereitstellung -> 90% des vereinbarten Rechnungsbetrags
iv) ab 24 h vor Bereitstellung -> 100% des vereinbarten Rechnungsbetrags
d) Gebühren für weitere Dienstleistungen:
i) Verpackung & Lieferung von Catering zu einem bei uns bestellten Fahrzeug: 35,00 € zzgl. MwSt.
ii) Verpackung & Lieferung von Catering zu einem nicht bei uns bestellten Fahrzeug: 100,00 € zzgl. MwSt.
iii) Handlingkosten für Zusatzleistungen, die nicht mit der direkten Personenbeförderung zusammenhängen und einen Verwaltungsaufwand verursachen (wie Catering, Hostessen, Guides oder ähnliches): 30,00 € zzgl. MwSt.
2. Unberührt hiervon bleibt das beiderseitige Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund kann u.a. die Beantragung eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Insolvenzverfahrens über das Vermögen von Limousine Plus oder des Kunden sein und begründet ein beidseitiges Recht zur Kündigung des Vertrags.
3. Die Kündigung bedarf der Schriftform per Telefax oder im Original per Post.
4. Limousine Plus kann vor Beginn der Leistung den Vertrag kündigen, insofern ein unvorhersehbarer Grund vorliegt (z.B. höhere Gewalt) und die Leistung daraus resultierend nicht möglich ist.
5. Bei Ereignissen, die die Ausführung von vorübergehender Dauer verhindern, verschieben sich die Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden u. verbotene Nutzung
1. Der Kunde ist verpflichtet, sich bei der Benutzung unserer Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, der eigenen Sicherheit des Kunden, die Sicherheit des Fahrers und die Rücksicht auf andere Personen gebietet. Den Anweisungen des Chauffeurs ist während der Beförderung stets Folge zu leisten. Bei nicht vertragsgemäßem Umgang des Kunden mit dem Fahrzeug kann der Vertrag mit sofortiger Wirkung beendet werden, insofern der Kunde auf eine Ermahnung nicht reagiert. In diesem Fall bedarf die Beendigung der Beförderung keiner separaten Mitteilung. Der Vergütungsanspruch von Limousine Plus über die gesamte vereinbarte Dauer des Auftrages bleibt davon unberührt. Unberührt davon bleibt auch ein Anspruch auf Ersatz des Schadens durch den nicht vertragsgemäßen Umgang mit dem zur Verfügung gestellten Fahrzeug bestehen. Falls Verursacher und unser Vertragspartner nicht identisch sind, haften beide als Gesamtschuldner. Die Haftung besteht auch dann, wenn den Auftraggeber kein Verschulden trifft. Bei Verunreinigungen werden Reinigungsgebühren gesondert erhoben.
2. Fahrzeuge von Limousine Plus dürfen nicht genutzt werden:
a) zur Beförderung von gefährlichen Stoffen jeglicher Art
b) zur Begehung von Straftaten im Sinne des deutschen Strafgesetzbuches (§§ 1-9 StGB), auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind
c) zu Fahrten, die über dem vertragsmäßigen Gebrauch hinausgehen
3. Es ist dem Kunden untersagt, den Fahrer zu Straftaten aufzufordern, zu überreden oder zu nötigen.
§ 7 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind und auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.
§ 8 Änderungsvorbehalt
Grundsätzlich wird das auftragsgemäß bestellte Fahrzeug zur Verfügung gestellt. Sollte aus einem Grund der Unmöglichkeit der Leistung eine vertragsmäßige Lieferung nicht möglich sein, so behält sich Limousine Plus die Bereitstellung eines anderen Fahrzeuges vor. Sollte das Fahrzeug in einer niedrigeren Preiskategorie liegen, ist der Kunde zur Minderung des Rechnungsbetrages in Höhe der Preisdifferenz berechtigt. Das Recht zur Vertragskündigung ist damit nicht verbunden.
§ 9 Haftung
1. Ersatzansprüche für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, es sei denn, Limousine Plus bzw. deren Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
2. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus vertraglicher Pflichtverletzung oder einem anderen Delikt sind sowohl gegen Limousine Plus, als auch gegen deren Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung von Limousine Plus ist bis höchstens auf den 3-fachen vereinbarten Leistungspreis beschränkt. Personenschäden sind durch die KFZ-Haftpflichtversicherung entsprechend gesetzlicher Vorgaben beschränkt. Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen seitens Limousine Plus müssen schriftlich, innerhalb von 5 Werktagen nach Beendigung des Auftrages Limousine Plus vorliegen. Leistungsverzögerungen aufgrund von Ereignissen, die Limousine Plus die Leistung besonders erschweren oder unmöglich machen (hierzu zählen insbesondere technische Pannen, höhere Gewalt, witterungsbedingter Notstand, gesetzliche Auflagen, Streik, Aussperrung, Demonstrationen usw.), auch wenn sie bei Lieferanten auftreten, hat Limousine Plus auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Limousine Plus ist auch dann von der Haftung befreit, soweit eine Überschreitung der Beförderungsdauer auf Umständen beruht, die sie auch bei größter Sorgfalt nicht hätte vermeiden und deren Folgen nicht hätte abwenden können. Der Ersatz für Folgeschäden wie entgangener Gewinn und entgangene Gebrauchsvorteile ist ausgeschlossen.
3. Für Schäden, die aufgrund verbotener Nutzung entstanden sind, haftet der Kunde sowie evtl. Begünstigte unbegrenzt, persönlich und gesamtschuldnerisch.
§ 10 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist - soweit der Kunde Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts bzw. öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Betriebssitz von Limousine Plus, Köln.
§ 11 Rechtswahl
Die vertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragsparteien unterliegen dem deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn der Kunde seinen Wohnsitz bzw. seinen Firmensitz im Ausland hat.